§ 3a Dieser Abschnitt gibt den Meinungsstand zum Zeitpunkt der 39. Ergänzungslieferung wieder und kann daher in einigen Bereichen (zB aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsprechung) überholt sein. Zur aktuellen Gesetzeslage, zum aktuellen Meinungsstand und zur aktuellen Judikatur, s jedenfalls auch die Kommentierung zu § 3a in diesem Kommentar.
Sonstige Leistung

