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zu Art 11 ESÜ (Schütz)

Schütz6. LfgMärz 2006

Artikel 11

 

(1) Die Entscheidungen über das Recht auf persönlichen Verkehr mit dem Kind und die in Sorgerechtsentscheidungen enthaltenen Regelungen über das Recht auf persönlichen Verkehr werden unter den gleichen Bedingungen wie andere Sorgerechtsentscheidungen anerkannt und vollstreckt.

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