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zu Art 43 HKÜ (Schütz)

Schütz6. LfgMärz 2006

Artikel 43

 

Das Übereinkommen tritt am ersten Tag des dritten Kalendermonats nach der in den Artikeln 37 und 38 vorgesehenen Hinterlegung der dritten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

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