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zu Art 28 HKÜ (Schütz)

Schütz6. LfgMärz 2006

Artikel 28

 

Eine zentrale Behörde kann verlangen, dass dem Antrag eine schriftliche Vollmacht beigefügt wird, durch die sie ermächtigt wird, für den Antragsteller tätig zu werden oder einen Vertreter zu bestellen, der für ihn tätig wird.

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