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zu Art 48 AdÜ (Schütz)

Schütz6. LfgMärz 2006

Artikel 48

 

Der Verwahrer notifiziert den Mitgliedstaaten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, den anderen Staaten, die an der Siebzehnten Tagung teilgenommen haben, sowie den Staaten, die nach Artikel 44 beigetreten sind,

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