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zu Art 42 AdÜ (Schütz)

Schütz6. LfgMärz 2006

Artikel 42

 

Der Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beruft in regelmäßigen Abständen eine Spezialkommission zur Prüfung der praktischen Durchführung des Übereinkommens ein.

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