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zu Art 3 AdÜ (Schütz)

Schütz6. LfgMärz 2006

Artikel 3

 

Das Übereinkommen ist nicht mehr anzuwenden, wenn die in Artikel 17 Buchstabe c vorgesehenen Zustimmungen nicht erteilt wurden, bevor das Kind das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

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