vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Anhang EheGVVO (Neumayr)

Neumayr1. LfgMai 2001

ANHANG I 

Anträge gemäß Artikel 22 sind bei folgenden Gerichten oder zuständigen Behörden zu stellen:

in Belgien beim „tribunal de première instance“/bei der „rechtbank van eerste aanleg“/beim „erstinstanzlichen Gericht“in Deutschland:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!