Vorwort
Neuauflagen von Kommentaren orientieren sich oft an Jubiläen. Ein solches steht auch der EuErbVO bevor, die seit dem 17. 8. 2015 voll anwendbar ist. Herausgeber, Autoren und Verlag haben sich jedoch dazu entschieden, für die Neuauflage der Kommentierung der EuErbVO nicht auf das 10-jährige Jubiläum ihrer Anwendbarkeit zu warten. Denn die EuErbVO ist in der Praxis voll angekommen und kann – bei allen ihr innewohnenden Zweifelsfragen – wohl zu einem Gutteil als Erfolgsgeschichte gelten. Dementsprechend wächst der Bestand an Literatur und Rechtsprechung stetig an. Damit geht ein dringendes Bedürfnis einher, diese Flut an Material ehestmöglich praxisgerecht aufzuarbeiten. Die positive Aufnahme des Kommentars in Rechtsprechung und Lehre – auch über die Grenzen Österreichs hinaus – war allen Beteiligten dabei zusätzlicher Antrieb.

