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zu Art 60 HUntÜ (Annerl)

Annerl1. AuflOktober 2022

(1) Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Ablauf eines Zeitraums von drei Monaten nach der Hinterlegung der zweiten Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde nach Artikel 58 folgt.

(2) Danach tritt dieses Übereinkommen wie folgt in Kraft:

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