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Art 42 HUntÜ (Annerl)

Annerl1. AuflOktober 2022

Die Zentrale Behörde des ersuchten Staates kann vom Antragsteller eine Vollmacht nur verlangen, wenn sie in seinem Namen in Gerichtsverfahren oder in Verfahren vor anderen Behörden tätig wird, oder um einen Vertreter für diese Zwecke zu bestimmen.

IdF ABl L 2011/192, 51.

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