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zu Art 3 HUntÜ (Annerl)

Annerl1. AuflOktober 2022

Im Sinne dieses Übereinkommens

bedeutet „berechtigte Person“ eine Person, der Unterhalt zusteht oder angeblich zusteht;bedeutet „verpflichtete Person“ eine Person, die Unterhalt leisten muss oder angeblich leisten muss;

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