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zu Anhang I (Burgstaller/Neumayr/Geroldinger/Schmaranzer)

Burgstaller/Neumayr/Geroldinger/Schmaranzer21. LfgDezember 2020

 Anhang I

AUSZUG AUS EINER ENTSCHEIDUNG/EINEM GERICHTLICHEN VERGLEICH IN UNTERHALTSSACHEN, DIE/DER KEINEM ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKBARERKLÄRUNGSVERFAHREN UNTERLIEGT

(Artikel 20 und Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (1)(1)ABl. L 7 vom 10. 1. 2009, S. 1.)

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