Anhang I
AUSZUG AUS EINER ENTSCHEIDUNG/EINEM GERICHTLICHEN VERGLEICH IN UNTERHALTSSACHEN, DIE/DER KEINEM ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKBARERKLÄRUNGSVERFAHREN UNTERLIEGT (Artikel 20 und Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (1)) |