Sämtliche verfahrensrechtliche Fragen, die in dieser Verordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, richten sich nach den nationalen Rechtsvorschriften.
Materialien
IdF ABl L 2006/399, 1.
Sämtliche verfahrensrechtliche Fragen, die in dieser Verordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, richten sich nach den nationalen Rechtsvorschriften.
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IdF ABl L 2006/399, 1.
