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Art 23 EuMahnVO (Denk)

Denk1. AuflJuli 2022

Hat der Antragsgegner eine Überprüfung nach Artikel 20 beantragt, so kann das zuständige Gericht im Vollstreckungsmitgliedstaat auf Antrag des Antragsgegners

das Vollstreckungsverfahren auf Sicherungsmaßnahmen beschränken,

oder

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