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Art 1 EuMahnVO (Denk)

Denk1. AuflJuli 2022

(1) Diese Verordnung hat Folgendes zum Ziel:

Vereinfachung und Beschleunigung der grenzüberschreitenden Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen Geldforderungen und Verringerung der Verfahrenskosten durch Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens,

und

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