§ 470 Im Insolvenzverfahren beträgt die Vergütung für
die Aufnahme eines Inventars 6 Euro und fürErmittlungen in einem Insolvenzeröffnungsverfahren 6 Euro.§ 470 Im Insolvenzverfahren beträgt die Vergütung für
die Aufnahme eines Inventars 6 Euro und fürErmittlungen in einem Insolvenzeröffnungsverfahren 6 Euro.