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zu § 436 EO (Frauenberger-Pfeiler/Schwab)

Frauenberger-Pfeiler/Schwab36. LfgOktober 2022

§ 436 (1) Die Verwalterliste in Exekutionssachen hat Textfelder für folgende Angaben zu enthalten:

Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse;Ausbildung;

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