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zu § 382d EO (Sailer)

Sailer36. LfgOktober 2022

§ 382d Der Anspruch auf Unterlassung von Eingriffen in die Privatsphäre kann insbesondere durch folgende Mittel gesichert werden:

Verbot persönlicher Kontaktaufnahme sowie Verbot der Verfolgung der gefährdeten Partei,Verbot brieflicher, telefonischer oder sonstiger Kontaktaufnahme,

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