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zu § 269 EO (Mini)

Mini35. LfgJuni 2022

§ 269 Die Bestimmung des § 367 ABGB über den Eigentumserwerb an Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung veräußert werden, gilt auch bei einem Verkauf aus freier Hand.

[IdF GREx, BGBl I 2021/86]

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