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zu § 204 EO (Mini)

Mini34. LfgMärz 2022

§ 204 Bei Versteigerung eines Superädifikats tritt der Ersteher in das bestehende Nutzungsverhältnis ein. Der Eigentümer kann jedoch das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.

[Eingefügt mit EO-Nov 2000, BGBl I 2000/59; neue Normbezeichnung durch GREx, BGBl I 2021/86]

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