§ 13. Tritt der Verbraucher gemäß §§ 8 ff von einem Teilzeitnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen von ihm abgeschlossenen Tauschsystemvertrag oder sonstigen akzessorischen Vertrag.
Teilzeitnutzungsvertrag