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zu § 18 ECG (Ciresa)

Ciresa5. AuflOktober 2021

§ 18. (1) Die in den § § 13 bis 17 genannten Diensteanbieter sind nicht verpflichtet, die von ihnen gespeicherten, übermittelten oder zugänglich gemachten Informationen allgemein zu überwachen oder von sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen.

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