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zu § 14 ECG (Ciresa)

Ciresa5. AuflOktober 2021

§ 14. (1) Ein Diensteanbieter, der Nutzern eine Suchmaschine oder andere elektronische Hilfsmittel zur Suche nach fremden Informationen bereitstellt, ist für die abgefragten Informationen nicht verantwortlich, sofern er

die Übermittlung der abgefragten Informationen nicht veranlasst,

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