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zu § 13 ECG (Ciresa)

Ciresa5. AuflOktober 2021

5. Abschnitt
Verantwortlichkeit von Diensteanbietern

 

§ 13. (1) Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen in einem Kommunikationsnetz übermittelt oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz vermittelt, ist für die übermittelten Informationen nicht verantwortlich, sofern er

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