vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 13 FernFinG (Graf)

Graf5. AuflOktober 2021

4. Abschnitt
Schlussbestimmungen

 

§ 13. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2004 in Kraft. Es ist auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte