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zu § 10 FernFinG (Graf)

Graf5. AuflOktober 2021

§ 10. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei

Verträgen über Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können, insbesondere über Dienstleistungen im Zusammenhang mit

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