§ 1162. Das Dienstverhältnis kann, wenn es für bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teile aus wichtigen Gründen gelöst werden.
Literatur
Heinrich, Die Qualität der Arbeitsleistung im Spiegel des österreichischen Arbeitsrechts, DRdA 1957, 1; W. Schwarz, Schadenersatz wegen Wertminderung der Arbeitsleistung, DRdA 1957, 61; ders, Zum vorzeitigen Austritt eines Angestellten wegen Schmälerung oder Vorenthalten des Entgelts, DRdA 1957, 110; Tomandl, Streik und Aussperrung als Mittel des Arbeitskampfes (1965); Kuderna, Das Mitverschulden an der vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses, DRdA 1967, 181; Leitich, Zum Erfordernis des Verschuldens des Dienstgebers für das Recht auf vorzeitigen Austritt nach §§ 25 f AngG, JBl 1968, 585; Kuderna, Die zeitwidrige Kündigung, DRdA 1969, 287; Steininger, Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses (1969); M. Binder, Beendigung langdauernder arbeitsrechtlicher Bindungen nach österreichischem und deutschem Recht, DRdA 1970, 185; Kuderna, Die befristete Entlassung, DRdA 1972, 53; <i>Pfeil</i> in <i>Schwimann/Kodek</i> (Hrsg), ABGB Praxiskommentar Band 7<sup>Aufl. 5</sup> (2021) zu § 1162 ABGB, Seite 902 Seite 902
Strasser/Reischauer, Der Arbeitskampf, Eine rechtsdogmatische und rechtspolitische Studie (1972); Fitz, Die fristwidrige Kündigung, DRdA 1975, 241; Jabornegg, Unbegründete Entlassung eines Lehrlings und Behaltepflicht, DRdA 1977, 16; Marhold, Die Wirkung ungerechtfertigter Entlassungen – Eine Kritik des sogenannten Schadenersatzprinzips, ZAS 1978, 5; Wachter, Arbeitsverhältnis eines Ausländers und Ablauf der Beschäftigungsbewilligung, DRdA 1979, 187; B. Binder, Die „grundlose“ Kündigung (Entlassung), DRdA 1980, 158; Löschnigg, Bestandschutz und befristetes Dienstverhältnis, DRdA 1980, 17; Marhold, Geheimnisschutz und Verschwiegenheitspflichten im Arbeitsrecht, in Ruppe (Hg), Geheimnisschutz im Wirtschaftsleben (1980) 93; Schrank, Bestandschutzansprüche und Pflichtversicherung, ZAS 1980, 83, 131; Schrank, Der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als Schutzobjekt der Rechtsordnung (1982); Petrovic, Die Vertrauensunwürdigkeit als Entlassungsgrund nach § 27 Abs 1 AngG, ZAS 1983, 49; dies, Die Entlassung einer arbeitnehmerähnlichen Person, DRdA 1983, 194; Tomandl, Einschränkung des Entlassungsrechts durch kollektivvertragliche Disziplinarordnungen, RdW 1983, 108; M. Binder, Die Beendigung arbeitsvertraglicher Bindungen bei Eintritt dauernder Leistungsunmöglichkeit, FS Strasser (1983) 271; ders, Auflösungsmöglichkeiten der arbeitsvertraglichen Beziehungen im „Vor-Arbeitsstadium“, FS Floretta (1983) 329; Mayer-Maly, Loyalitätspflichten zwischen Arbeitnehmern? FS Floretta (1983) 405; Schrank, Möglichkeiten und Grenzen der einseitigen Berichtigung zeitwidriger Kündigungen, FS Strasser (1983) 309; Kuderna, Das Verschulden des Arbeitgebers am vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, DRdA 1984, 8; Dirschmied, Ein vorzeitiger Austritt wegen vorenthaltener Urlaubsbeihilfe, DRdA 1985, 143; Eypeltauer, Bedingte und befristete Entlassung, DRdA 1985, 319; Holzer, Irrtumsanfechtung bei zeitwidriger Kündigung im Arbeitsverhältnis, JBl 1985, 82; Petrovic, Zur Einzelauflösung von Gruppenarbeitsverhältnissen, ZAS 1985, 171; Pfeil, Eine Teilzeitbeschäftigte verweigert die Leistung von Mehrarbeit, DRdA 1985, 421; Schrank, „Mutterschaftsaustritt“: Urlaubsabfindung oder Urlaubsentschädigung, RdW 1985, 14; Migsch, Vertrauensunwürdigkeit als Entlassungsgrund, besonders im Hinblick auf strafrechtlich relevante Tatbestände, in Tomandl (Hrsg), Beendigung des Arbeitsvertrages (1986) 59; Tomandl, Die fehlerhafte Beendigung des Arbeitsvertrages, in Tomandl (Hrsg), Beendigung des Arbeitsvertrages (1986) 25; U. Davy, Streik und Grundrechte in Österreich (1989); Wachter, Bemerkungen zum Austrittsgrund der Arbeitsunfähigkeit bzw Gesundheitsgefährdung, DRdA 1989, 179; Grassl-Palten, Der Untergang des Entlassungsrechts, ZAS 1989, 1; Schäffl, Die Bedeutung der Entlassungstatbestände des § 82 GewO, ZAS 1989, 7; Beumer, Individuelles Streikrecht (1990); Mosler, Austritt wegen Gesundheitsgefährdung – eine Analyse der neueren Rechtsprechung, DRdA 1990, 195; Resch, Arbeitsvertrag und Nebenbeschäftigung (1991); M. Schwarz, Zur Problematik des vorzeitigen Austritts bei Dienstunfähigkeit und Gesundheitsgefährdung, FS Schwarz (1991) 191; Rebhahn, Neues zum Streikrecht, JBl 1992, 497; Kuderna, Das Entlassungsrecht2 (1994); Schramm, Der arbeitsrechtliche Unverzüglichkeitsgrundsatz (1995); Kuderna, Die Rechtswirkung einer gegen nachträgliche Zustimmung des Gerichts ausgesprochenen Entlassung, DRdA 1995, 211; Runggaldier, Schlüssiger vorzeitiger Austritt – Vorteilsausgleich (Praktischer Fall), DRdA 1997, 229; Drs, Ehestörung kein Entlassungsgrund, RdW 1997, 282; Eichinger, Entlassung wegen Straftaten, RdW 1997, 211; Eichinger, Gedanken zur vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund, FS 100 Jahre Wirtschaftsuniversität Wien (1998) 375; Trattner, Zur Unverzüglichkeit von Entlassungen, ASoK 1999, 105; Kuderna, Der Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit in rechtspolitischer Sicht, FS Dittrich (2000) 477; Zollner, Entlassung wegen Verletzens einer Konzernrichtlinie, DRdA 2000, 218; Binder, Die Verdachtsentlassung, FS Krejci (2001) 1499; Schrank, Schuldhaftes Arbeitnehmerverhalten bei Krankenständen und Krankschreibungen, ZAS 2003, 158; Hack, Die Entlassung von nach dem BEinstG begünstigten behinderten Arbeitnehmern wegen Dienstunfähigkeit, DRdA 2003, 514; Grillberger, Anmerkungen zum politischen Streik, FS Bauer/Maier/Petrag (2004) 17; Reissner, Austritt eines Fußballtrainers auf Grund von Mobbing (Praktischer Fall), DRdA 2005, 277; Holzer, Bemerkungen zum so genannten „Wahlrecht“ des Arbeitnehmers beim besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz, ASoK 2007, 126; Felten, Arbeitskräfteüberlassung und vorzeitiger Austritt, wbl 2007, 166; Mair, Arbeitskampf und Arbeitsvertrag (2008); David, Zur Kündigungsentschädigung bei besonderem Bestandschutz, DRdA 2008, 285; Sonntag, Die vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund im Lichte der Judikatur, ZAS 2008, 61; Rebhahn, Grundfreiheit versus oder vor Streikrecht, wbl 2008, 63; Winter/Wartinger, Pflichten des Arbeitnehmers bei Krankenstand, ZAS 2010, 59; Burger-Ehrnhofer/Drs, Beendigung von Arbeitsverhältnissen (2014); Gerhartl, Beendigungsabhängige Ansprüche: Reichweite der Mitverschuldensregel, RdW 2015, 568; Kohlbacher, Streikrecht und Europarecht (2014); Krejci, Recht auf Streik – Ein Paradigmenwechsel mit Folgen im Arbeitskampfrecht Österreichs (2015); Drs, Unberechtigte Entlassung nach nicht gemeldetem Krankenstand, DRdA 2016/13, 128 (EAnm); Kietaibl, Grenzen der Bindung des Entlassungsrechts an die Zustimmung einer Disziplinarkommission, ecolex 2016, 515; Neumann/Bamberger, Handbuch Beendigungs<i>Pfeil</i> in <i>Schwimann/Kodek</i> (Hrsg), ABGB Praxiskommentar Band 7<sup>Aufl. 5</sup> (2021) zu § 1162 ABGB, Seite 903 Seite 903
recht (2016); Hartl, Gegenüberstellung Vertragsbedienstetenrecht und allgemeines Arbeitsrecht – Beendigung des Arbeitsvertrags, JAS 2017, 384; Eichinger, Sexuelle Belästigung und wissentliche Falschbeschuldigung aus arbeits- und strafrechtlicher Sicht, in Kozak (Hrsg), Das Verhältnis zwischen Arbeitsrecht und Kriminalstrafrecht (2019) 15; Eichinger, Grenzen des Austrittsrechts bei betrieblichen Konflikten, in FS Marhold (2020) 79; Engelhart, Die Nichtigkeit von Arbeitsverträgen (2020); s weiters die Literatur zu §§ 1158, 1159–1159c sowie 1162a–1162c.