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zu § 1159 ABGB (Auer-Mayer/Pfeil)

Auer-Mayer/Pfeil5. AuflJuli 2021

§ 1159. (1) Ist das Dienstverhältnis ohne Zeitbestimmung eingegangen oder fortgesetzt worden, so kann es durch Kündigung nach folgenden Bestimmungen gelöst werden.

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