Relativ kurz nach Erscheinen des sechsten Bandes können wir Ihnen bereits den siebenten Band präsentieren. Der vorliegende Band umfasst den Bestandvertrag sowie den Dienst- und Werkvertrag. Der stark gestiegene Umfang der Neubearbeitung machte auch hier eine Änderung der Bandeinteilung erforderlich. Die §§ 1175 bis 1292 folgen in einem separaten Band.