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zu § 804 ABGB (Erbrecht alt)

Nemeth4. AuflDezember 2012

§ 804. Die Errichtung des Inventariums kann auch von demjenigen verlangt werden, dem ein Pflichtteil gebühret.

Lit:

Zankl, Das gesetzliche Vorausvermächtnis des Ehegatten (1996); Fucik, Akteneinsicht beim Gerichtskommissär, NZ 2008/18.

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