vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 794 ABGB (Erbrecht alt)

Eccher4. AuflDezember 2012

§ 794. Bei jeder Anrechnung wird, wenn das Empfangene nicht in barem Gelde; sondern in andern beweglichen oder unbeweglichen Sachen bestand, der Wert der letztern nach dem Zeitpunkte des Empfanges; der ersten dagegen nach dem Zeitpunkte des Erbanfalles bestimmt.

Lit:

Graschopf, Der Einfluss der Geldentwertung auf Anrechnung von Bargeld-Vorausempfängen, NZ 1934, 197; Scheffknecht, Wertgrundlagen der Kollation, NZ 1968, 129; Sperl, Vorempfang, Schenkung unter Lebenden und Pflichtteilsberechnung, FS Reimer (1976) 91; Ertl, Inflation, Privatrecht und Wertsicherung (1980); Kralik 298 ff; M. Binder, Unternehmensbeteiligung und Pflichtteilsanspruch, WBl 1992, 381; Schauer, Die Bewertung von Vorempfängen bei der Pflichtteilsanrechnung, NZ 1998, 23; Ch. Rabl, Die historische Entwicklung der Anrechnung von Vorempfängen und Schenkungen bei der Pflichtteilsanrechnung, NZ 1998, 7; ders, Die Auswirkungen auf die Schenkungsanrechnung, NZ 1999, 291; Umlauft, Gedanken zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Anrechnung im Erbrecht, NZ 1998, 48; ders, Die Anrechnung von Schenkungen und Vorempfängen im Erb- und Pflichtteilsrecht (2001); ders, Die Rolle der Zeit bei der Bewertung anrechnungspflichtiger Zuwendungen im Pflichtteilsrecht, in Feiler/Raschhofer (Hrsg), Innovation und internationale Rechtspraxis. Praxisschrift zum 50. Geburtstag von Wolfgang Zankl (2009) 909; Battlogg, Bewertungsfaktor Zeit im Pflichtteilsrecht, AnwBl 2009, 101; Rohn/Urnik, Zur Wertfindung eines Unternehmens - Werttreiber und Anlässe in der Unternehmensbewertung und der Einfluss des erbrechtlichen Pflichtteilsanspruches, JEV 2010, 96; Aichberger-Beig, Erbrechtliche und pflichtteilsrechtliche Konsequenzen der vorweggenommenen Erbfolge, in Vermögensnachfolge 60 (85); Eder, Die Bewertung des Unternehmens zum Zweck der Pflichtteilsanrechnung, JEV 2011, 49; Kletecka, Pflichtteilsrechtliche Behandlung der Errichtung einer Privatstiftung, EF-Z 2012/2, 4.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte