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Vor Art 81 (Posch/Terlitza)

Posch/Terlitza5. AuflMai 2021

Abschnitt V.
Wirkungen der Aufhebung

Vor Art 81 CISG

1
In diesem Abschnitt sind die wesentlichen Wirkungen einer nach dem UN-Kaufrecht erklärten Vertragsaufhebung geregelt.11Zu den „Rechtsfolgen der Vertragsaufhebung“ („Consequences of Avoidance of the Contract") vgl insb auch CISG Advisory Council Opinion No. 9. So beinhalten die Art 81 und 84 CISG die Modalitäten, nach denen die wechselseitige Rückabwicklung der Vertragspflichten vorzunehmen ist; Art 82 CISG regelt, welche Auswirkungen die Unmöglichkeit, die Ware im ursprünglichen Zustand zurückzugeben, hat; und Art 83 CISG stellt klar, welche Rechtsbehelfe noch geltend gemacht werden können, wenn das Aufhebungsrecht nach Art 82 CISG verloren wurde.

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