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Vor Art 71 (Posch/Terlitza)

Posch/Terlitza5. AuflMai 2021

Abschnitt I.
Vorweggenommene Vertragsverletzung und Verträge über aufeinanderfolgende Lieferungen

Vor Art 71 CISG

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Während in den Kapiteln II und III des dritten Teiles des UN-Kaufrechts die wechselseitigen Rechte der Partner eines Kaufvertrages bei Verletzung der Vertragspflichten des jeweils anderen unterteilt in Verkäuferpflichten und Käuferrechte einerseits bzw Käuferpflichten und Verkäuferrechte andererseits eine getrennte Regelung erfahren haben, finden sich nach dem die

Seite 1080

Gefahrtragung betreffenden Kapitel IV in Kapitel V Regeln, die Rechte bzw Pflichten sowohl des Verkäufers als auch des Käufers betreffen und für beide Parteien gleichermaßen gelten.

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