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§ 1067 ABGB (Spitzer/Told/Felzmann)

Spitzer/Told/Felzmann5. AuflMai 2021

§ 1067. Besondere Arten oder Nebenverträge eines Kaufvertrages sind: der Vorbehalt des Wiederkaufes, des Rückkaufes, des Vorkaufes; der Verkauf auf die Probe; der Verkauf mit Vorbehalt eines bessern Käufers; und der Verkaufsauftrag.

Literatur

Mayrhofer, Der Kauf mit Umtauschvorbehalt, JBl 1972, 445; Eccher, Zur Rechtsnatur der Gutscheine, ÖJZ 1974, 337; Schauer, Das Optionsrecht als Mittel der Kreditbesicherung, ÖZW 1984, 75; Beck-Managetta, Der Prüfungskauf, ÖJZ 1984, 427; Zankl, Zur Rechtsnatur des „Flaschenpfandes“, JBl 1986, 493; Thiele, Transportrechtliche Probleme beim Palettentausch, RdW 1998, 390; Kletečka/Zib, Übergang von der Kühlgeräte-V zur EAG-Richtlinie – Auswirkungen auf bestehende Verträge, RdU 2004/24, 53; Mendel, Weihnachtsgeschäft: Umtausch und Gutscheine, Zak 2006/732, 423; Grüblinger, Die Rückgabe und der Umtausch von Geschenken, Zak 2009/690, 423; Schauer, Nebenverträge zum Kauf im Umgründungsrecht, ÖJZ 2020/20, 153.

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