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§ 987 ABGB (Liebel/Perner)

Liebel/Perner5. AuflMai 2021

§ 987. Jeder Vertragsteil kann den Darlehensvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Aufrechterhaltung des Vertrags aus wichtigen Gründen unzumutbar ist.

IdF BGBl I 2010/28

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