vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 4 BTVG (Prader)

Prader4. AuflMai 2015

Vertragsinhalt

 

§ 4. (1) Der Bauträgervertrag muss jedenfalls folgende Punkte enthalten:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte