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§ 13 TNG 2011 (Jesser-Huß)

Jesser-Huß5. AuflOktober 2021

§ 13. Tritt der Verbraucher gemäß §§ 8 ff von einem Teilzeitnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen von ihm abgeschlossenen Tauschsystemvertrag oder sonstigen akzessorischen Vertrag.

Teilzeitnutzungsvertrag

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