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§ 5 PHG (Posch/Terlitza)

Posch/Terlitza5. AuflDezember 2022

§ 5. (1) Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist, besonders angesichts

der Darbietung des Produkts,des Gebrauchs des Produkts, mit dem billigerweise gerechnet werden kann,

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