§ 898. Verabredungen unter solchen Bedingungen, welche bei einem letzten Willen für nicht beigesetzt angesehen werden, sind ungültig.
Literatur
Apathy, Zur Folge unzulässiger Ablösevereinbarungen, in FS Eichler (1977) 1.
§ 898. Verabredungen unter solchen Bedingungen, welche bei einem letzten Willen für nicht beigesetzt angesehen werden, sind ungültig.
Literatur
Apathy, Zur Folge unzulässiger Ablösevereinbarungen, in FS Eichler (1977) 1.