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§ 877 ABGB (Riedler)

Riedler5. AuflFebruar 2021

§ 877. Wer die Aufhebung eines Vertrages aus Mangel der Einwilligung verlangt, muß dagegen auch alles zurückstellen, was er aus einem solchen Vertrage zu seinem Vorteile erhalten hat.

Literatur

Wilburg, Die Lehre von der ungerechtfertigten Bereicherung (1934); ders, Zusammenspiel der Kräfte im Aufbau des Schuldrechts, AcP 163, 346; Apathy, Zur Folge unzulässiger Ablösevereinbarungen, in FS Eichler (1977) 1; Rummel, Kondiktion bei verbotenen und sittenwidrigen Rechtsgeschäften, ÖJZ 1978, 253; Reidinger, Die Rechtslage nach Wegfall eines drittfinanzierten Kaufvertrages, JBl 1984, 190; Kerschner, Irrtumsanfechtung insbesondere beim unentgeltlichen Geschäft (1984); P. Bydlinski, Die Übertragung von Gestaltungsrechten (1986); M. Bydlinski, Wertsicherungsklausel im Baurechtsvertrag und Rückforderung, ÖJZ 1987, 9; Brunner, Die Rückforderung gewährter Subventionen nach den „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“, ÖZW 1988, 7; Nitsche, Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung bei irrtümlicher Einlösung des widerrufenen Schecks, in FS Frotz (1993) 515; Karollus, Bereicherungsausgleich bei Zahlung an den Zessionar – Die Rechtsprechung des BGH als Vorbild? JBl 1994, 573; F. Bydlinski, Grundfragen der Unerlaubtheitskondiktion, entwickelt an einem exemplarischen Fall, in FS Zöllner (1998) 1029; Rubin, Konsequenzen überlanger Vertragsdauer und Timesharing, ecolex 2001, 730; Laimer, Vertragsnichtigkeit wegen Verstoßes gegen das Ausbildungsvorbehaltsgesetz? wbl 2003, 361; Karollus, Zur Reichweite der Nichtigkeitssanktion bei verdeckten Gewinnausschüttungen, ecolex 2008, 47; Werderitsch, Zur Verjährung von Bereicherungsansprüchen – Über kurz oder lang? Zak 2008, 263; Eilmannsberger, Zur Nichtigkeit kartellrechtswidriger Vereinbarungen und ihren Konsequenzen, JBl 2009, 337; Wendehorst, Leistungskondiktion und Rückabwicklung von Verträgen, in FS Koziol (2010) 425; Karollus, Das Ende der bisherigen LBO-/MBO-Finanzierungspraxis? GES 2013, 283; G. Graf, Der möglicherweise arglistig vereinbarte Mindestzinssatz – Kritische Überlegungen aus Anlass der E 3 Ob 47/16g, ecolex 2016, 759; Schmid, Redlichkeit im Bereicherungsrecht (2016). Weitere Lit bei § 1041.

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