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zu § 1196 ABGB (Jabornegg/Resch/Slezak)

Jabornegg/Resch/Slezak4. AuflNovember 2014

ABGB/Siebenundzwanzigstes Hauptstück – Von dem Vertrage über eine Gemeinschaft der Güter

 

§ 1196.  Aufgehoben durch Gesetz RGBl 1868/62 idF RGBl 1885/77.

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