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§§ 1, 2 DVEheG (Teschner)

Teschner5. AuflApril 2019

§§ 1, 2. aufgehoben (samt den dazugehörenden drei „Überschriften“, die lauteten: „A. Ehemündigkeit“ und zu § 1 „Zuständigkeit“ sowie zu § 2 „Richtlinien“ – durch BG BGBl 1973/108 – Volljährigkeitsgesetz 1973) mit Wirkung vom 1. 7. 1973.

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