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zu § 1094 ABGB (Binder/Pesek)

Binder/Pesek4. AuflNovember 2014

§ 1094. Sind die vertragschließenden Teile über das Wesentliche des Bestandes, nämlich über die Sache und den Preis, übereingekommen; so ist der Vertrag vollkommen abgeschlossen, und der Gebrauch der Sache für gekauft anzusehen.

A. Rechtswirkungen

I. Allgemeines

Lit: Schimetschek, Mietvertrag und Familie, ImmZ 1957, 67.

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