vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1466 ABGB (Mader/Janisch)

Mader/Janisch5. AuflFebruar 2026

§ 1466 Das Eigentumsrecht, dessen Gegenstand eine bewegliche Sache ist, wird durch einen dreijährigen rechtlichen Besitz ersessen.

Literatur

Gusenleitner, Ersitzung als allgemeiner Rechtserwerbstatbestand (2004); Rechberger/C. Graf, Das Superädifikat, immolex 2004, 260; Rechberger/Oberhammer, in Kletečka/Rechberger/Zitta (Hrsg), Bauten auf fremdem Grund2 (2004) Rz 58 ff; Karner, Gutgläubiger Mobiliarerwerb (2006); Oppel, Unverbücherte Superädifikate? – Die Suche nach dem Eigentümer, ZVB 2021/65, 303.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte