3. Notwendiger Unterhalt des Pflichtteilsberechtigten
§ 777. Selbst wenn ein Pflichtteilsberechtigter erbunwürdig oder enterbt worden ist, steht ihm doch stets der notwendige Unterhalt zu.
3. Notwendiger Unterhalt des Pflichtteilsberechtigten
§ 777. Selbst wenn ein Pflichtteilsberechtigter erbunwürdig oder enterbt worden ist, steht ihm doch stets der notwendige Unterhalt zu.