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§ 777 ABGB (Nemeth)

Nemeth5. AuflAugust 2018

3. Notwendiger Unterhalt des Pflichtteilsberechtigten

 

§ 777. Selbst wenn ein Pflichtteilsberechtigter erbunwürdig oder enterbt worden ist, steht ihm doch stets der notwendige Unterhalt zu.

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