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§ 655 ABGB (Kolmasch)

Kolmasch5. AuflAugust 2018

§ 655. Aufgehoben durch BGBl I 2015/87 (ErbRÄG 2015), seit 1. 1. 2017 (§ 1503 Abs 7 Z 1)

Auslegung

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