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§ 334 ABGB (Anzenberger)

Anzenberger5. AuflOktober 2019

§ 334. Ob einem redlichen Inhaber das Recht zustehe, seiner Forderung wegen die Sache zurückzubehalten, wird in dem Hauptstücke vom Pfandrechte bestimmt.

Literatur

Spielbüchler, Der Dritte im Schuldverhältnis (1973); Rummel, Gutgläubiger Erwerb von Retentionsrechten? JBl 1977, 527; Holzner, Zur Anwendbarkeit der gesetzlichen Verarbeitungsregeln auf den Werkvertrag, JBl 2009, 684; Reidinger, Die dinglich wirkende Einrede, in FS Binder (2010) 145.

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