vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 7 EPG (Aichhorn)

Aichhorn5. AuflApril 2019

§ 7. Die eingetragenen Partner behalten ihren bisherigen Namen bei.

§ 2. NÄG (1) Ein Grund für die Änderung des Familiennamens liegt vor, wenn …

Seite 482

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte