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zu § 2 UVG Voraussetzungen

Neumayr4. AuflNovember 2011

Voraussetzungen

 

(1) Anspruch auf Vorschüsse haben minderjährige Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und entweder österreichische Staatsbürger*)*)*) S zur Anspruchsberechtigung von Bürgern von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz den Erlass des BMJ vom 20.6.200111JMZ 4 589/358-I 1/2001, ÖA 2001, 227. und Rz 10. oder staatenlos sind. Hat derjenige, mit dem das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, in Erfüllung seiner Dienstpflicht gegenüber einer inländischen öffentlich-rechtlichen Körperschaft seinen Aufenthalt im Ausland, so ist für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes anzunehmen, daß das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sprengel seines Pflegschaftsgerichts hat.

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